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Vertragsbedingungen / AGB´s

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle durch die BeautyAgenten UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“), vertreten durch den Geschäftsführer.

Rahmenvereinbarung

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der Freelancer wickelt auf Grundlage des vorliegenden Rahmenvertrages und der beigefügten AGB für den Anbieter einzelne Aufträge ab. Der Abschluss dieses Rahmenvertrages verpflichtet weder den Anbieter zur Erteilung von Aufträgen an den Freelancer, noch den Freelancer zur Annahme der ihm angebotenen Aufträge.

2. Mit Abschluss des vorliegenden Vertrages werden sämtliche bisherigen Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien ersetzt.

§ 2 Vertragsschluss und –Speicherung

1. Die Registrierung des Freelancers gilt als Antrag auf Abschluss des Rahmenvertrages.

2. Die Freischaltung des Freelancers und die Bestätigung dessen per E-Mail stellt die Vertragsannahme durch den Anbieter dar (126b BGB) .

3. Der Vertrag sowie die hier vorliegenden Bedingungen werden bei dem Anbieter gespeichert. Eine Speicherung des Vertragstextes für den Freelancer wird jedoch nicht vorgenommen. Der Freelancer hat daher zur Sicherung des Vertragstextes eigene Maßnahmen (Screenshot, PDF-Generierung) vorzunehmen.

§ 3 Zusicherungen des Freelancers

1. Der Freelancer versichert mit Absendung seines Antrages, dass er als selbständiger Unternehmer über einen entsprechenden Gewerbeschein (kein Reisegewerbe) verfügt, sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und beim zuständigen Finanzamt geführt wird. Für den Fall, dass der Freelancer umsatzsteuerlich Klein-Unternehmer ist, wird er gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zur Regelbesteuerung optieren und dies auf jeder seiner Rechnungen vermerken.

2. Der Freelancer versichert mit Absendung seines Antrages, dass er auch für sonstige Auftraggeber tätig ist.3. Dem Freelancer ist bekannt, dass die Verpflichtung zur Abführung der sich aus den auftragsbedingten Zahlungen der an ihn ergebenden Steuern und sonstigen Abgaben ausschließlich ihm obliegt.

4. Der Freelancer versichert mit Absendung seines Antrages, dass Ermittlungs- oder Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Freelancer nicht anhängig sind.

5. Der Freelancer erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten und deren Verwendung zur Vertragsabwicklung, inklusive der Weitergabe an etwaige Auftraggeber von dem Anbieter einverstanden. Seine Personalangaben entsprechen der Wahrheit.

§ 4 Stellung des Freelancers

1. Der Freelancer handelt in eigener Verantwortung und ist nicht weisungsgebunden. Der Anbieter bzw. der den Auftrag gebende Kunde von dem Anbieter ist allerdings berechtigt, die Rahmenbedingungen, die zur Ausführung des jeweiligen entgeltlichen Auftrages erforderlich sind, vorzugeben.

2. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der Freelancer nicht in den Betrieb des Anbieters eingegliedert ist, dass er nicht den Regelungen des Arbeitsrechts unterworfen ist und dass er in keinem persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber steht.

3. Der Freelancer ist – außer im konkreten Auftrag - nicht berechtigt, im Namen des Anbieters aufzutreten oder sonst im Rechtsverkehr mit Wirkung gegen den Anbieter Erklärungen abzugeben.

§ 5 Einzelaufträge

1. Art, Zeit, Ort sowie Vergütung der jeweiligen Tätigkeit werden in Form eines Einzelvertrages geregelt und Details in einem Briefing oder einer Schulung erläutert. Der Einzelauftrag bestimmt auch, ob die Schulung und / oder das Briefing dabei gesondert vergütet werden.

2. Auf die Einzelaufträge finden die Regelungen dieses Rahmenvertrages und der nachfolgenden AGB Anwendung.

3. Der Freelancer ist verpflichtet, sich zu seiner Verfügbarkeit auf eine Einzelauftragsanfrage des Anbieters kurzfristig, spätestens innerhalb von 3 Tagen zu erklären. Der Anbieter sendet Anfragen an mehrere Freelancer und entscheidet nach freiem Ermessen, wem der Auftrag vergeben wird. Der Anbieter wird den Vertrag binnen 3 Werktagen bestätigen, ansonsten kommt ein Vertrag nicht zustande. Für die Bestätigung von des Anbieters genügt die elektronische Form (126b BGB). Der Freelancer wird in dieser Zeit die Auftragserledigung selbst oder durch geeignete Dritte, deren Person der Rückbestätigung durch den Anbieter bedürfen, gewährleisten. Bei anderweitiger Vergabe des Auftrages stehen dem Freelancer keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter zu. Grundsätzlichkommt ein Auftrag zwischen dem Anbieter und dem Freelancer erst mit der Bestätigung durch den Anbieter zu dem jeweiligen Einzelauftrag zustande. Diese Bestätigung durch den Anbieter ist in EMail-Form gültig. Der Freelancer hat die AGB gelesen und stimmt ihrer Geltung mit Absenden des Registrierungsantrages. Mit der Nutzung seiner o.g. Daten, insbesondere der Mailadresse zur Kontaktaufnahme erklärt sich der Promoter mit Unterschrift einverstanden.


AGB der BeuatyAgenten UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. (nachfolgend „Anbieter“), vertreten durch die Geschäftsführer. Betreffend online geschlossene Verträge im Bereich „Promotion“.

Einzelregelungen

Präambel

1. Der Anbieter ist eine Agentur, die sich u.a. mit der Durchführung von Absatz & ImageförderndenKampagnen und Event-Veranstaltungen befasst (Geschäftszweck). Der Anbieter setzt zur Umsetzung je nach Notwendigkeit Subunternehmer ein, die den jeweiligen Anforderungen des Auftraggebers des Anbieters („Kunde“) entsprechen.

2. Die nachfolgenden AGB zu Einzelverträgen finden Anwendung auf jeden Vertrag mit Auftragnehmern (sog. „Freelancer“), wobei abweichende Bedingungen eines Einzelauftrages vorgehen.

§ 1 Gegenstand des Auftrags

1. Der Freelancer übernimmt die Aufgabe, im Rahmen eines vom Anbieter vorgegebenen Konzepts für die Verkaufsförderung tätig zu werden. Der Freelancer ist frei von Weisungen hinsichtlich der konkreten Durchführung des Auftrages, sofern nicht bestimmte Rahmenbedingungen des Kunden zu berücksichtigen sind. Die Rahmenbedingungen werden in Briefings oder Einzelaufträgen festgelegt.

2. Dem Freelancer ist es freigestellt, jederzeit auch für andere Unternehmen tätig zu sein. Er ist nicht verpflichtet, angebotene Aufträge anzunehmen.3. Der Freelancer kann sich zur Erfüllung der aus dem erteilten Einzelauftrag entstandenen Verpflichtungen auch der Hilfe Dritter bedienen, ohne dass dadurch das bestehende Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Freelancer berührt wird oder eine unmittelbare Vertragsbeziehung des Dritten mit dem Anbieter begründet wird. Der Freelancer verpflichtet sich, in diesem Falle dafür Sorge zu tragen, dass bei Einsatz eigener Arbeitnehmer die gesetzlichen Bedingungen des Mindestlohngesetzes eingehalten werden, sofern diese anwendbar sind.

§ 2 Angaben des Freelancers

1. Die Angaben des Freelancers im Bewerbungs-Fragebogen sind wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Ihre unrichtige Beantwortung kann zur Anfechtung des Vertrages führen und daneben Schadenersatzansprüche des Anbieters begründen. Ändern sich die den Angaben des Freelancers zu Grunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss wird der Freelancer diese Änderungen dem Anbieter unverzüglich mitteilen.

2. Zum Nachweis der bestehenden Anmeldungen verpflichtet sich der Freelancer dem Anbieter, mit Annahme des ersten Auftrags, unaufgefordert eine Durchschrift der Gewerbeanmeldung und der Steuernummerbescheinigung vorzulegen.

§ 3 Verhinderung, Schlechtleistung, Unmöglichkeit, Sorgfalt und Haftung

1. Der Freelancer hat die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen. Er wird mit der Sorgfalt handeln, die er in eigenen Angelegenheiten anzulegen pflegt. Falls und insoweit der Anbieter wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlungen des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, in Anspruch genommen werden, wird der Auftragnehmer uns von diesen Ansprüchen freistellen.

2. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung angemessen zu mindern, wenn der Freelancer den Auftrag nicht vertragsgemäß durchführt, die Auftragsdurchführung vorsätzlich oder fahrlässig beeinträchtigt oder in sonstiger Weise gegen die erkennbaren Interessen des Auftraggebers oder Veranstalters verstößt. Bis zur Klärung eines solchen Sachverhaltes kann die Zahlung der Vergütung durch den Anbieter zurückgestellt werden. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Freelancer die Auftragsdurchführung beeinträchtigt.

3. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Schadenersatz für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen des Freelancer oder eines von ihm eingesetzten Dritten zu beanspruchen.

4. Verhinderungen auf Seiten des Freelancers sind sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall oder anderem Hinderungsgrund verpflichtet sich dieser, eine sachkundige Ersatzperson, die alle notwendigen gewerblichen und steuerlichen Voraussetzungen zur Auftragsausführung erfüllt, zu stellen, um die ordentliche Ausführung des Auftrages zu gewährleisten.

5. Verspätungen zu den miteinander vereinbarten Terminen werden pauschal mit netto 10,00 Euro pro 30 Minuten Verspätung geahndet. Für nicht erbrachte Stunden kann der Freelancer keine Vergütung beanspruchen. Der Freelancer verpflichtet sich für den Fall der rechtswidrigen und schuldhaften Nicht-Aufnahme bzw. Nicht-Durchführung eines Einzelauftrages neben den in § 3 Absatz 2 festgelegten Schadenersatzansprüchen dem Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro) zu zahlen.

6. Für den Fall der ausschließlich durch höhere Gewalt entstandenen, unverschuldeten Nichterfüllung des Auftrages, entfällt der Anspruch des Freelancers auf die Vergütung sowie auf den Ersatz der Auslagen.

7. Im Falle eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz durch den Freelancer bei Einsatz eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder eines sonstigen im Auftrag des Freelancers handelnden anderen Freelancers verpflichtet sich der Freelancer, den Anbieter von der Haftung freizustellen und jedweden insoweit entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 4 Vergütung

1. Die Vergütung erfolgt gegen Leistungsnachweis des Freelancers gegen Rechnungsstellung des Freelancers.

2. Sofern der Freelancer auftragsgemäß auswärtig tätig wird, werden die im Rahmen des Auftrages entstandenen und nachgewiesenen notwendigen Kosten erstattet. Im Fall der erforderlichen auswärtigen Unterbringung im Rahmen des jeweiligen Auftrages werden die hierfür anfallenden Kosten bis zu einer im Einzelfall von dem Anbieter festgelegten Höhe vergütet.

3. Die vom Freelancer nachgewiesenen Kosten für die Nutzung eines Fahrzeugs (Benzin), welches der Anbieter dem Freelancer zur Durchführung des jeweiligen Auftrages zur Verfügung gestellt hat, werden nach Maßgabe des Einzelvertrages erstattet.

4. Die vom Freelancer in Rechnung gestellten Kosten für die Beschaffung von Kleinrequisiten und Kleidungsstücken, deren Anschaffung notwendig war und zuvor vom Anbieter beauftragt wurde, werden nach Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet.

5. Das Zahlungsziel beträgt i.d.R 14, in Ausnahmefällen 28 Werktage nach Rechnungseingang. Rechnungen werden aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister per Post oder in elektronischer Form als Emailanhang akzeptiert.

6. Sofern der Freelancer in seiner Abrechnung die Mehrwertsteuer geltend macht, erklärt er damit konkludent, zur Geltendmachung der Mehrwertsteuer auch befugt zu sein.

7. Mit vorgenannten Vergütungen und Zahlungen ist die gesamte Tätigkeit des Freelancerseinschließlich sämtlicher Aufwendungen abgegolten. Weitergehende Ansprüche können weder gegen den Anbieter noch gegen den jeweiligen Kunden geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für sonstige Übernachtungs- und/oder Bewirtungskosten sowie Aufwandsersatzansprüche. Dem Freelancer ist auch bekannt, dass für solche Zeiten, in denen er zur Durchführung des Auftrages z.B. wegen Krankheit und die Auftragserledigung nicht anderweitig Namens des Auftragnehmers erbracht wird ist, keinerlei Vergütungsanspruch gleich welcher Art gegen den Anbieter hat.

8. Abtretungen der Ansprüche des Auftragnehmers an Dritte sind ausgeschlossen.

§ 5 Abrechnung der Leistungen

1. Die Abrechnung der erbrachten Leistung muss innerhalb von fünf Werktagen ab Auftragserfüllung durch eine Rechnungsstellung unter Bezeichnung der konkreten Leistung, des Datums und der Dauer der Leistung erfolgen. Bei nicht ordnungsgemäßen Leistungsnachweisen behält sich der Anbieter das Recht vor, Leistungen nicht zu honorieren bzw. Auslagen nicht zu erstatten.

2. Rechnungen des Freelancers sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: BeuatyAgenten UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Hirschweg 7 44869 Bochum

3. Der Anbieter erteilt dem Freelancer nach Prüfung eine Gutschrift auf das angegebene Bankkonto.

4. Für die erbrachten Aufwendungen sind die entsprechenden Belege spätestens am Ende der auf das Ende der jeweiligen Beauftragung bzw. der jeweiligen Aktionswoche folgenden Kalenderwoche vorzulegen. Verspätet vorgelegte Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.

5. Dem Freelancer ist bekannt, dass der Anbieter gehalten ist, über die getätigten Umsätze periodische Kontrollmitteilungen an das zuständige Finanzamt zu versenden. Dem Freelancer ist weiterhin bekannt, dass die Verpflichtung zur Abführung der sich aus den auftragsbedingten Zahlungen der dem Anbieter an ihn ergebenden Steuern und sonstigen Abgaben ausschließlich ihm obliegt.

§ 6 Dauer der Beauftragung, Kündigung

1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien für den jeweils konkret erteilten Einzelauftrag endet mit Ablauf des im Einzelauftrag festgelegten Zeitraumes oder Abnahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2. Zur ordentlichen Kündigung des einzelnen Auftragsverhältnisses sind die Parteien mit einer Frist von einer Woche zum Ende einer Kalenderwoche berechtigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sofern das jeweilige Auftragsverhältnis ordentlich gekündigt wird, steht dem Freelancer ein zeitanteiliger Anspruch auf Vergütung zu, sofern er bereits entsprechend tätig geworden ist.

3. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung eines Einzelauftrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Auch eine solche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass ein wichtiger Grund u.a. dann gegeben ist, wenn die dem Einzelauftrag zugrunde liegende Beauftragung von dem Anbieter (bzw. Teilbereiche dieser Beauftragung) durch den Kunden storniert oder anderweitig vorzeitig beendet wird.

4. Zur Kündigung dieses Rahmenvertrages, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, sind die Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende berechtigt. Von der Kündigung bleiben noch abzuwickelnde, bereits angenommene Einzelaufträge unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 7 Nutzung und Rückgabe der zur Verfügung gestellten Gegenstände

1. Die von Seiten des Anbieters für die Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Gegenstände, insbesondere PKW, Handy, Computer etc., dürfen vom Freelancer ausschließlich zur Durchführung des Auftrages genutzt werden. Jegliche private Nutzung der anvertrauten Gegenstände ist untersagt.

2. Überlassene Gegenstände und Unterlagen sind pfleglich zu behandeln und zu verwahren. Sie sind vor der Einsichtnahme und dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.

3. Die Nutzung eigener oder fremder Software auf Geräten des Anbieters oder dem Kunden ist ebenso verboten wie das Herunterladen von Daten (Musik, Spiele, Bilder etc.) aus dem Internet, welche nicht für die Durchführung des jeweiligen Auftrags benötigt werden; entsprechendes gilt für den Empfang und den Versand von E-Mails. Bei Verstoß ist der Freelancer schadensersatzpflichtig. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, im Falle der Zuwiderhandlung entstandene PKW- und Telefonkosten einschließlich etwaiger Mietkosten zu berechnen.

4. Der Freelancer haftet für anvertraute Gegenstände nach den Vorschriften der Leihe, § 598 ff. BGB.

5. Nach Beendigung des jeweiligen Auftrages hat der Freelancer die ihm überlassenen Gegenstände, Unterlagen, Fahrzeuge und nicht verbrauchtes Material unverzüglich zurückzugeben, ohne ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen zu können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Auftraggeber oder direkt von Promotionskunden zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die verspätete Rückgabe nach Beendigung oder Kündigung berechtigt den Anbieter oder den berechtigten Kunden zum Schadenersatz. Für den Ersatz von beschädigtem oder abhandengekommenem Gegenständen kann ein Sicherheitseinbehalt vom Honorar vorgenommen werden.

6. Der Freelancer ist nicht berechtigt, an überlassenen Unterlagen oder Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Der Freelancer verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und der Kunden des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

2. Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform (§126b BGB). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.

3. Die Ansprüche aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis verjähren innerhalb von einem Jahr ab Fälligkeit des Anspruches, nicht jedoch vor Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Berechtigten von denjenigen Umständen, die die Entstehung des Anspruchs begründen.

4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bochum.

5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Vielmehr verpflichten sich die Vertragsparteien für diesen Fall, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung zu treffen.

Bochum, den 01.01.2017